Nach der Kommunalwahl hat sich die Zusammensetzung in den für uns relevanten Entscheidungsgremien Rat, ASVU und BV Gräfrath verändert.
Alle neuen Mitglieder des Rats und der BV, die damit an der Entscheidung über die 1. Änderung des Bebauungsplans W 309, Gewerbegebiet Fürkeltrath I, beteiligt sein werden, werden heute von uns über die Hintergründe unterrichtet.
Wir möchten damit darauf aufmerksam machen, dass es bei dem Bau in Fürkeltrath I nicht nur um die Erhöhung der Hallen geht, wie es die Verwaltung gerne darstellt, oder um angeblich zu schaffende aber nicht belegte Arbeitsplätze, sondern in erster Linie um die Gefährdung der Anwohner durch die Nutzung von Gefahrstoffen bei gleichzeitiger Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstands. Im rechtsgültigen B-Plan von 2001 ist diese Situation ausdrücklich ausgeschlossen worden. Noch dazu sind in diesem sogenannten „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, der zur Diskussion steht, nicht mal 20% der zukünftigen Nutzung festgelegt.
Um eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können, erhalten sie die bereits im März und im August diesen Jahres von uns verteilten Informationsmappen.
Die neuen Mitglieder des ASVU werden diese Unterlagen ebenfalls erhalten, sobald die Zusammensetzung des Ausschusses feststeht.