Forum

Neueste Themen
· 2011-06-18 Solinger ...
· 2011-05-27 Solinger ...
· 2011-05-27 Solinger ...
· 2011-05-16 Solinger ...
· 2011-05-09 Solinger ...
Häufig gelesene Themen
Keine Themen vorhanden

Ereignisse

Mo Di Mi Do Fr Sa So
            1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30 31          

Keine Ereignisse.

Login

Benutzername

Passwort



Passwort vergessen?
Jetzt ein neues Passwort zuschicken lassen.

Artikel: B-Plan W 309

Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Stand November 2008

Folgender Plan ist auf der Webseite der Stadt Solingen zu finden und wurde auch am 20.11.2008 bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erläutert:

bueb3091AendPlan.jpg

(Quelle: http://www2.solingen.de/C12572F800380BE5/files/bueb3091AendPlan.jpg/$file/bueb3091AendPlan.jpg, 29.12.2008, 20:19 Uhr)
____________________________________________________________________________

Planungsprozess zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

In einem allgemeinen Antwortschreiben des Stadtdienst Planung, Mobilität, Denkmalpflege vom 11.12.2008 erklärt die Stadt, dass die "Anregungen ... in die weiteren planerischen Überlegungen ... einbezogen werden."

Aktuelle Infos finden Sie auch auf der Webseite der Stadt Solingen unter Planen & Verkehr/Stadtplanung/Aktuelles.
____________________________________________________________________________

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im November 2008

Die Anwohner von Fürkeltrath und Umgebung erhielten daraufhin ein Einladungsschreiben zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Bei einem öffentlichen Termin am 20.11.2008 wurden die geplanten Änderungen des B-Plans  mitgeteilt. Dazu gehören beispielsweise

- die Zulässigkeit von bis zu 30 Meter hohen Gebäuden, statt wie bisher vorgesehen maximal 20 Metern,

- der Rückbau der bereits umgesetzten Straße zur teilweisen Nutzung als Baufläche,

- die Zulässigkeit, den durch das Bundesimmissionsschutzgesetzt vorgeschriebenen Mindestabstand von 300 Metern zu reinen Wohngebieten deutlich zu unterschreiten.

(Quelle: Bekanntmachung vom 07.11.2008)

Aufgrund der oben genannten Änderungen sowie zusätzlicher Ängste der Anwohner wie Lärm- und Geruchsbelästigung, Gefahren für Menschen und Natur durch die Nutzung diverser Chemikalien und dem damit verbundenen möglichen Wertverkust der Wohnimmobilien, haben diverse Anwohner schriftlich bei der Stadt Solingen Einspruch gegen die Änderungen des B-Plans erhoben und um die Klärung diverser Fragen gebeten.
____________________________________________________________________________

2008: Plan zur 1. Änderung für MTV

Für die Metallveredlung GmbH & Co KG (MTV), einem Galvanikbetrieb der auch Castorbehälter beschichtet, soll der B-Plan nun angepaßt werden. Der Ausschuß für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt hat am 08.09.2008 dem Vorentwurf eines vorhabenbezogenen B-Plans zur 1. Änderung des B-Plans W 309 zugestimmt.

Auszug aus dem "Protokoll über die 29. Sitzung der Bezirksvertretung Gräfrath am 02.09.2008, Museum Baden - Ratssaal - Wuppertaler Str. 160 - öffentlich"
____________________________________________________________________________


Original von 2001

Der seit dem 18.10.2001 rechtsverbindliche Bebauungsplan W 309 der Stadt Solingen weist das Gewerbegebiet Fürkeltrath I in Wald/Gräfrath aus. Das Areal wird im Norden durch die Straße Roggenkamp L 357 und die dahinter liegende Stadtgrenze zu Wuppertal begrenzt, im Süden durch eine der wenigen erfolgreichen Freizeitmöglichkeiten in Solingen, der Korkenziehertrasse. Südlich und westlich des Gewerbegebietes befinden sich Wohngebiete.

Der B-Plan orientierte sich ursprünglich an den Bedürfnissen der Firma Wilkinson, die ein neues Distributions- und Kommissionierzentrum plante. Nachdem dieses Vorhaben aber nicht umgesetzt wurde, suchte die Wirtschaftsförderung nach einem neuen Interessenten.

W_309_Urspruengliche_Fassung.jpg

Der B-Plan ist im Solinger Rathaus einsehbar.

Sehr interessant sind aber vor allem die textlichen Festsetzungen dazu, die klar festlegen, welche Betriebe in diesem Gewerbegebiet auf keinen Fall angesiedelt werden dürfen (Absatz 2.1.1).

Diese Hinweise wurden damals nach Diskussionen mit den Anwohnern in den B-Plan aufgenommen. Nun will man sie einfach außer Kraft setzen.
Seitenaufbau: 0.06 Sekunden
16,417,988 eindeutige Besuche